Haftungssauschluß / 
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)
    
    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    Allgemeine Geschäftsbedingungen von STIL
xArchitektur.
    
    Für Architekturleistungen gemäß dem Architektenstand gilt die jeweils aktuelle 
    HOAI (s.o.) und, sofern sich die einzelnen Punkte nicht gegenseitig ausschließen, 
    zusätzlich diese AGB´s. Bei Überschneidungen ist die HOAI ausschlaggebend. 
    Für alle weiteren Arbeiten gelten die AGB´s wie folgt:
    
    Architekt Markus Pankse STIL
xArchitektur, 
    Jordanstrasse 26, 30171 Hannover, wird im folgenden ´STIL
xArchitektur´ 
    genannt.
    
    
A.) Geltungsbereich
    
    1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von STIL
xArchitektur 
    erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten 
    somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals 
    ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Unterzeichnung des Vertrages gelten 
    diese Bestimmungen als angenommen.
    
    2. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- 
    bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
    
    3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn STIL
xArchitektur 
    sie schriftlich bestätigt.
    
    
B.) Angebot und Vertragsabschluss
    
    1. Die Angebote von STIL
xArchitektur 
    sind freibleibend und unverbindlich. Die in einem solchen Angebot von STIL
xArchitektur 
    genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten 
    Auftragsdaten unverändert bleiben.
    
    2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit 
    der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch STIL
xArchitektur. 
    Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
    
    3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, 
    wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
    
    4. Angestellte und kurzfristig Beschäftigte von STIL
xArchitektur 
    sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen 
    zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
    
    5. Der Vertrag ist von beiden Seiten nur aus wichtigen Gründen, z. B. der 
    Insolvenz eines des Vertragspartner, kündbar. Liegt der Kündigungsgrund auf 
    Seiten des Auftraggebers, werden 80% des Gesamtpreises fällig, wenn der Tag 
    der Kündigung nicht unter zwei Wochen vor dem Übergabe-/ Endtermin liegt. 
    Erfolgt die Kündigung innerhalb der zwei Wochen vor dem Übergabe-/ Endtermin, 
    werden 100% des Betrages fällig. Kündigt STIL
xArchitektur 
    den Vertrag, so hat STIL
xArchitektur 
    einen Anspruch auf die geleisteten Arbeitsstunden mit einer Vergütung von 
    € 80.- zzgl. MwSt., jedoch nicht mehr als den vereinbarten Endpreis.
    
    
C.) Preise
    
    1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich STIL
xArchitektur 
    an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. 
    Maßgebend sind die in dem Auftrag durch STIL
xArchitektur 
    genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
    
    2. Die Preise verstehen sich - falls nicht anders vereinbart - ab Hannover. 
    Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten 
    nicht ein. Diese Nebenkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
    
    3. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso 
    werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich 
    des dadurch verursachten Maschinenstillstandes oder das Stillstehen von Computern 
    dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen 
    von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von 
    der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster 
    und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden diesem 
    ebenfalls gesondert berechnet.
    
    4. Anhand der beiliegenden Preisübersicht (siehe auch Punkt D.) aktuellen 
    Standes als Richtlinie, sowie nach einer ausführlichen Beratung auf der Grundlage 
    des betreffenden Projekts mit dem Kunden, wenn möglich anhand eines Beispieles, 
    werden die Preise mit dem Kunden gem. der Honorarordnung (HOAI2009) oder auf 
    Stundenbasis vereinbart.
    
    5. Für Projekte oder für die Bearbeitung zwingend erforderlichen Wege außerhalb 
    des Stadtgebietes von Hannover, behält sich STIL
xArchitektur 
    vor, die entstehenden Kosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.
    
    6 . Planungs- und Beratungslesitungen aus Stundenbasis werden, sofern nicht 
    ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wie folgt angesetzt (jeweils 
    zzgl. ges. MwSt.):
    
    6a. für Neubau:
    €80,00.- Architekt
    €60,00.- technischer Zeichner/Ingenieur
    €40,00.- Zeichner
    
    6b. für Bestandsgebäude (z. B. Umbau, Sanierung, Modernisierung):
    zusätzlich zu den unter 6a. genannten Stundensätze wird ein Zuschlag 
    von mindestens 30% (maximal 80%) erhoben
    
    7. Sonstige und weitere Vereinbarungen der Honorare regelt die HOAI. 
    
    
    D.) Leistungen
    
    1. STILxArchitektur 
    setzt vorhandene digitale Dateien voraus. Wenn Unterlagen nur auf Papier oder 
    in nicht digitalisierter Form vorliegen, entstehen dem Auftraggeber zusätzliche 
    Kosten für das Übertragen, Scannen oder Einarbeiten der Pläne und Informationen.
    
    2. Bei einer ausdrücklich anberaumten Zwischenpräsentation, hat der Auftraggeber 
    die Möglichkeit, am Zwischenstand, gemäß der vertraglichen Vereinbarungen, 
    geringfügige Nachbesserungen vornehmen zu lassen. Bei weitergehenden Änderungswünschen 
    und Folgeleistungen behält sich STILxArchitektur 
    vor, diese zusätzlichen Leistungen auf Stundenbasis mit einem Satz von €60,00.- 
    zzgl. ges. MwSt. in Rechnung zu stellen.
    
    3. Auf Wunsch des Auftraggebers kann zusätzlich in einem gesonderten Vertrag 
    über eine Präsentation oder zusätzliche Leistung gegenüber Dritten durch STILxArchitektur 
    verhandelt werden.
    
    4. Grundsätzlich werden Bilder und Layouts in maximalen Auflösung von 150dpi 
    erstellt, sofern es nicht gesondert vertraglich vereinbart ist. Die Layout-Größe 
    beträgt dabei max. 3000x2000 Pixel.
    
    E.) Liefer- und Leistungsfrist
    
    1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart 
    werden können, bedürfen der Schriftform.
    
    2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund 
    von Ereignissen, die STILxArchitektur 
    die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - 
    hierzu gehören insbesondere der Ausfall der EDV-Anlagen und der Drucker, behördliche 
    Anordnungen, Einbruch und/ oder Diebstahl jeglicher, das Projekt betreffender, 
    Vorlagen, auch wenn sie bei Lieferanten von STILxArchitektur 
    oder deren Unterlieferanten auftreten - hat STILxArchitektur 
    auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. 
    Sie berechtigen STILxArchitektur, 
    die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer 
    angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten 
    Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
    
    3. Wenn die Behinderung länger als ein Monate dauert, ist der Auftraggeber 
    nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht 
    erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit 
    oder wird STILxArchitektur 
    von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche 
    herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich STILxArchitektur 
    nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
    
    4. Sofern STILxArchitektur 
    die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten 
    hat oder sich im Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung 
    in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 
    5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. 
    Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug 
    beruht auf grober Fahrlässigkeit auf Seiten von STILxArchitektur.
    
    5. STILxArchitektur 
    ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
    
    6. Bei Vorliegen von durch STILxArchitektur 
    zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich 
    zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung 
    bei STILxArchitektur 
    beginnt.
    
    F.) Versand und Gefahrenübergang
    
    1. Die Gefahr für dem Büro überlassene Vorlagen, das sind insbesondere Originale, 
    Skripte, Magnetaufzeichnungen, Disketten, CDs, DVDs oder sonstige Datenträger, 
    aber auch deren Kopien, und ähnliches, bleibt beim Auftraggeber. Es wird darauf 
    hingewiesen, dass nur Kopien als Vorlagen bei STILxArchitektur 
    abgegeben werden sollen. STILxArchitektur 
    haftet nicht für abhanden gekommene Vorlagen.
    
    2. Die Gefahr der erstellten Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die 
    Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder 
    zwecks Versendung das Büro von STILxArchitektur 
    verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von STILxArchitektur 
    unmöglich wird, bzw. falls sich der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert 
    , geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber 
    über.
    
    G.) Gewährleistung
    
    1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Waren oder Leistung 
    sowie der zur Korrektur übersandten oder übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse 
    in jedem Fall zu prüfen. Der nachfolgende Bearbeiter/ Architekt/ Ingenieur 
    o.ä. bekommt die Daten vom Vertragspartner gestellt und dieser ist verpflichtet, 
    stichprobenartig für seine Ausführungsplanung die übermittelten Daten zu prüfen. 
    Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung, also der Rückgabe 
    eines gelesenen und korrigierten Vor- oder Zwischenerzeugnisses an das Büro, 
    auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst 
    in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden 
    sind oder erkannt werden konnten. Dasselbe gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen 
    des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
    
    2. Bei berechtigten Beanstandungen ist STILxArchitektur 
    nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Gewährleistungsansprüche zur Nachbesserung 
    und/ oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des halben Auftragswertes 
    (50%), es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder STILxArchitektur 
    Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das 
    gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung 
    oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach 
    angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung 
    des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche 
    aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und 
    aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen STILxArchitektur 
    als auch gegen seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, 
    soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 
    Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, 
    die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. 
    Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen 
    zum Gegenstand, so haftet STILxArchitektur 
    nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden Erzeugnisses, 
    sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
    
    3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware oder Leistung berechtigen nicht 
    zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung 
    für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
    
    4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druck- und Kopierverfahren können 
    geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche 
    gilt für den Vergleich zwischen Vor- oder Zwischenerzeugnis und Enderzeugnis.
    
    5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet 
    STILxArchitektur nur 
    bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten oder 
    den von STILxArchitektur 
    bestellten Unterauftragnehmern. In einem solchen Fall ist STILxArchitektur 
    von seiner Haftung befreit, wenn seine Ansprüche gegen den Zulieferanten oder 
    von STILxArchitektur 
    bestellten Unterauftragnehmer an den Auftraggeber abtritt. Dies gilt nicht, 
    soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten oder den von STILxArchitektur 
    beauftragten Unterauftragnehmer durch Verschulden von STILxArchitektur 
    nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
    
    6. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Anweisungen 
    des Verkäufers nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, 
    so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechend substantielle 
    Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, 
    nicht widerlegt.
    
    7. Für die notwendigen Systemvoraussetzungen zur Ausgabe und Nutzung der von 
    STILxArchitektur gelieferten 
    Daten, trägt der Auftraggeber selbst die Verantwortung. 
    
    8. STILxArchitektur 
    hat eine Aufbewahrungspflicht von einem halben Jahr nach Fertigstellung des 
    Projektes. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Datenverlust oder Ausfall 
    der EDV-Anlage, behördliche Anordnungen, Einbruch und/ oder Diebstahl, entbinden 
    STILxArchitektur von 
    seiner Aufbewahrungspflicht.
    
    9. Für die inhaltliche Richtigkeit technischer Zeichnungen, Texte und Bilder 
    übernimmt STILxArchitektur 
    keine Haftung. Gleiches gilt für die, durch die betreffenden Medien verursachte, 
    Benachteiligung und Verletzung der Rechte Dritter.
    
    10. Die Prospekthaftung geht mit Übergage der Daten, oder nach Zwischenpräsentationen, 
    auf den Auftraggeber über.
    
    11. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
    
    H.) Eigentumsvorbehalt
    
    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen 
    aus Kontokorrent, die STILxArchitektur 
    aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, 
    werden STILxArchitektur 
    die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben 
    werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
    
    2. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von STILxArchitektur. 
    Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-) Eigentum von STILxArchitektur 
    unentgeltlich.
    
    I.) Zahlung
    
    1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von STILxArchitektur 
    14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
    
    2. STILxArchitektur 
    ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, seine 
    Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber 
    über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und 
    Zinsen entstanden, so ist STILxArchitektur 
    berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt 
    auf die Hauptleistung anzurechnen.
    
    3. Die Vergütung erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, in zwei 
    Stufen. Die Zahlung von 50% des bis zur Zwischenpräsentation vereinbarten 
    Pauschalbetrages, hat innerhalb von 14 Tagen nach der Zwischenpräsentation 
    ohne eine gesonderte Aufforderung zu erfolgen. Der Abgabetermin ist direkt 
    abhängig vom Eingangstermin der Zahlung der ersten Stufe auf das Konto von 
    STILxArchitektur. Die 
    Zahlung des Restbetrages, inklusive aller zu einem späteren Zeitpunkt vereinbarten 
    und abgeleisteten Zusatzleistungen, ist fällig zum Termin der Ab-/ Übergabe 
    der Medien, bzw. der Rechnungsstellung, innerhalb von 14 Tagen.
    
    4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn STILxArchitektur 
    über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst 
    dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. STILxArchitektur 
    behält sich die Ablehnung von Schecks ausdrücklich vor.
    
    5. Wechsel werden nicht angenommen.
    
    6. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist STILxArchitektur 
    berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken 
    berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen 
    Umsatzsteuer zu berechnen. Die Geltungsmachung weiteren Verzugsschadens wird 
    hierdurch nicht ausgeschlossen. 
    
    7. Wenn STILxArchitektur 
    Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage 
    stellen, wenn dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen 
    einstellt oder wenn STILxArchitektur 
    andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers 
    in Frage stellen, so ist STILxArchitektur 
    berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn STILxArchitektur 
    Schecks angenommen hat. STILxArchitektur 
    ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen 
    zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die 
    Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.
    
    8. Bei aus einer Insolvenz des Auftraggebers resultierenden Nichtzahlung oder 
    Teilzahlung, hat eine Rückgabe aller dem Auftraggeber überlassenen Leistungen 
    jedweder Form und Art (Vordrucke, Kopien, Daten) an STILxArchitektur 
    zu erfolgen.
    
    9. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn 
    Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn 
    die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 
    Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben 
    Vertragsverhältnis berechtigt.
    
    10. Die Bearbeitung beginnt nach Erhalt aller relevanten Daten und Vertragsunterzeichnung
    
    11. Die Weiterbearbeitung erfolgt nach Eingang einer vereinbarten Abschlagszahlung 
    bzw. nach Eingang der Bezahlung für die einzelnen Positionen. Zahlungen sind 
    fällig vierzehn Tage nach Erhalt der Rechnung. Bei Verzug der Zahlung verschiebt 
    sich entsprechend die Zeitplanung.
    
    J.) Geheimhaltung
    
    1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten 
    die STILxArchitektur 
    im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
    
    K.) Eigentum, Urheberrecht
    
    1. Die von STILxArchitektur 
    zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, 
    insbesondere Filme, Vorabdrucke, Disketten, Festplattenspeicherungen, bleiben, 
    auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von STILxArchitektur 
    und werden nicht ausgeliefert.
    
    2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages 
    Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber 
    stellt STILxArchitektur 
    von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
    
    3. STILxArchitektur 
    behält sich das Recht vor, zur Erstellung einer eigenen Dokumentation jeweils 
    zwei Exemplare der in Auftrag gegebenen schriftlichen Arbeit auf Kosten des 
    Auftraggebers zu erstellen und zu archivieren.
    
    4. STILxArchitektur 
    behält sich vor, das fertige Medium für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden. 
    Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn ein überwiegendes Interesse 
    besteht und nur nach einer schriftlichen Benachrichtigung von STILxArchitektur 
    bis zwei Wochen vor dem Übergabe-/ Endtermin.
    
    5. Zu keinem Zeitpunkt dürfen der Auftraggeber oder Dritte selbsttätig Änderungen 
    am Vertragsgegenstand vornehmen.
    
    L.) Impressum
    
    1. STILxArchitektur 
    kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter 
    Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur 
    verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat und muss dies schriftlich 
    kundtun.
    
    2. Liegt eine schriftliche Zustimmungsverweigerung des Auftraggebers nicht 
    vor und ist nicht gegeben worden, so ist es weder dem Auftraggeber noch Dritten 
    gestattet, dieses Impressum zu entfernen. Sollte ein Entfernung erfolgen, 
    behält sich STILxArchitektur 
    vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
    
    3. Der Weiterverkauf der Daten durch den Vertragspartner und das Einpflegen 
    neuer Daten in die von STILxArchitektur 
    erstellten Daten durch Dritte ist nur nach Absprache mit der STILxArchitektur 
    gestattet. 
    
    4. Jegliche Veränderung der von uns übermittelten Daten (digital und analog) 
    ist ohne Absprache mit STILxArchitektur 
    vor Abschluss des Projektes nicht zulässig.
    
    5. Bei jeglicher weiterer Verwendung, auch nach Abschluss des Projektes, der 
    von STILxArchitektur 
    übermittelten Daten muss der Name „STILxArchitektur“ 
    gut sichtbar und lesbar verwand werden.
    
    6. Das geistige Eigentum verbleibt bei STILxArchitektur.
    
    M.) Datenschutz
    
    1. siehe separater Link unten rechts: "Datenschutz".
    
    N.) Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
    
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden 
    Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Urkundenprozesse 
    ist Hannover.
    
    2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen 
    STILxArchitektur und 
    dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche 
    internationale Kaufrecht ist nicht anwendbar.
    
    3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung 
    im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon 
    die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
    
    Stand: Hannover, 22.05.2018
    (Version 10.06.2010 
    - Überarbeitung Datenschutz Punkt M.)